Abrechnung

Unsere Abrechnungsmodalitäten auf einen Blick

Abrechnung

Je nachdem, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, sind die Abrechnungsmodalitäten unterschiedlich. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit ihrer jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Unsere Vergütungssätze sind Festpreise. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über deren individuellen Erstattungssätze für Heilmittelverordnungen.

Selbstverständlich können auch gesetzlich Versicherte unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Die Heilmittelverordnung §13 für physiotherapeutische Leistungen können vom Arzt verordnet werden. Hierzu ist es wichtig das, dass das Rezept alle notwendigen Daten beinhaltet.

Bei Behandlungsbeginn ist eine Zuzahlung zu entrichten, diese setzt sich zusammen aus 10% der physiotherapeutischen Leistung und 10 Euro Rezeptgebühr.

Behandlung dauert in der Regel 15-20 Minuten

Eine Behandlung dauert je nach Therapiemaßnahme zwischen 15 und 60 Minuten – in der Regel sind es 15-20 Minuten und wird im Wesentlichen durch die Verordnung des Arztes vorgegeben und kann je nach Art und Umfang der Beschwerden unterschiedliche Therapieformen verschreiben. Der Arzt muss sich dabei jedoch an die Vorgaben und Empfehlungen der Krankenkassen halten.

Was ist in den vorgegebenen Behandlungszeiten enthalten?

Was viele Patienten darüber hinaus nicht wissen: Die von den Krankenkassen vorgegebenen Zeiten beinhalten auch sämtliche Tätigkeiten und Pflichten, die rund um die eigentliche Therapie anfallen. Zu diesen zählen z.B. die Terminvergabe, die Vor- und Nachbereitung der Räume, die Erstellung von Therapieberichten sowie die Abrechnung der erbrachten Therapieleistungen. Das bedeutet, diese Zeit muss zwangsläufig von der Therapie abgezogen oder durch Überstunden kompensiert werden.

Um dennoch einen Behandlungserfolg zu erzielen, empfehlen wir unseren Patienten:

Selbstzahler-Leistungen als Vorsorgemaßnahmen oder Schmerzlinderung in Anspruch zu nehmen.

Zudem gibt es die Möglichkeit der sogenannten „Doppelbehandlung“ – dies muss vom Arzt ganz einfach bei der Ausstellung des Rezeptes angekreuzt werden. Dies führt für Sie zu keinerlei Mehrkosten jedoch zu mehr Behandlungszeit und somit größerem Behandlungserfolg.

Gerne beraten wir Sie hierzu!

Abrechnung und Notfalltermine durch den sektoralen Heilpraktiker:

Als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie haben wir die Befugnis auch Termine ohne Rezept des Arztes in unserer Praxis anzubieten.

Dies kann Ihnen besonders im Fall von akuten Problemen Vorteile bringen:

Keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin, Behandlung ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Eine ausführliche Befunderhebung mit anschließender individuellen Behandlungsform.

Die Kosten sind als Selbstzahler zu tragen, ausschließlich manche private Krankenkassen erstatten die Kosten einer sektoralen Heilpraktiker Behandlung. Hierzu sollte der  Patient jedoch mit seiner jeweiligen Krankenkasse Rücksprache halten.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Rezepten

Wir sind eine kleine Praxis mit einem hohen ganzheitlichen Behandlungsanspruch. Daher starten wir in Ihrer ersten Behandlung mit der Erstellung eines ausführlichen Befundes. Dieser ist die Basis einer erfolgreichen Behandlung und/oder der Erstellung eines individuellen Therapieplans für Sie.

Ein angenommenes Rezept kann bei Abbruch der Behandlung nicht mehr zurückgegeben werden. Ohne Rezept können Sie als Selbstzahler behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall im Anschluss der jeweiligen Behandlungstermine. Die Kosten der jeweiligen Behandlung können Sie bei uns in der Praxis erfragen.

Wir freuen uns auf Sie

Termin vereinbaren

Unsere Physiotherapeuten sind Montag bis Donnerstag von 8:00–19:00 Uhr und Freitags von 8:00–14:00 Uhr für Sie da.

Die Anmeldung ist von Montag bis Freitag von 8:00–12:00 Uhr für Sie besetzt und freut sich über Ihren Anruf. 

Im Herzen von Erlangen

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