Klassische Massagetherapie
Eine Teilmassage mit Griffen wie Streichen und Kneten, die über mechanische Reize auf Haut, Unterhaut und Muskulatur wirkt.
Mehr erfahrenPhysiotherapie in Erlangen
Physiotherapie bei Schmerzen und Funktionsstörungen von Kiefergelenk und Kaumuskulatur (craniomandibuläre Dysfunktion), nach zahnärztlicher Verordnung.
Verordnung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt.
Auf ärztliche Verordnung
CMD steht für craniomandibuläre Dysfunktion. Nach der Definition der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) umfasst der Begriff Schmerzen und/oder Funktionsstörungen von Kiefergelenken und Kaumuskulatur, zum Beispiel Kaumuskel- oder Kiefergelenkschmerz, Gelenkknacken, eine eingeschränkte Mundöffnung oder Blockaden. Körperliche und seelische Faktoren können beteiligt sein. Häufig bestehen zusätzlich Nackenschmerzen; Beschwerden an Kopf, Hals und Schulter sind aber nicht notwendigerweise ursächlich mit dem Kiefer verknüpft.

Voraussetzung ist eine zahnärztliche Diagnostik. Die Verordnung stellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt aus. Die Physiotherapie beginnt mit einer Befundung. Üblich sind Manuelle Therapie an Kiefergelenk und Muskulatur, Krankengymnastik für Beweglichkeit, Entspannung und Koordination, Eigenübungen und Hinweise zur Haltung. Ergänzend können Wärme, Kälte oder Elektrotherapie verordnet werden. Zahnärztin oder Zahnarzt und Therapeutin oder Therapeut sollen sich abstimmen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Verordnung beginnen.
Der Heilmittelkatalog für Zahnärzte nennt als Ziele, Schmerzen zu verringern, die Bewegung des Unterkiefers zu verbessern, die Muskelfunktion und Entspannung wiederherzustellen und ein Eigenübungsprogramm zu erlernen. Die Physiotherapie ersetzt keine zahnärztliche Behandlung, sondern kann sie ergänzen, zum Beispiel neben einer Aufbissschiene.
Die Physiotherapie bei CMD wird über die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärztinnen und Zahnärzte verordnet, nicht über die ärztliche Heilmittelverordnung.
| Verordnung | Durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt, nach der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Nicht über die ärztliche Heilmittelverordnung. |
|---|---|
| Voraussetzung | Zahnärztliche Diagnostik |
| Beginn der Behandlung | Innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Verordnung. |
| Zusammenarbeit | Zahnärztin oder Zahnarzt und unsere Praxis stimmen sich ab. Die Physiotherapie ersetzt keine zahnärztliche Behandlung. |
Eine Teilmassage mit Griffen wie Streichen und Kneten, die über mechanische Reize auf Haut, Unterhaut und Muskulatur wirkt.
Mehr erfahrenWir bieten Wärme als ergänzende Behandlung an: als Fango-Packung (Heilschlamm) und als Infrarotwärme.
Mehr erfahrenKryotherapie ist die gezielte Anwendung von Kälte, zum Beispiel als Eismassage oder Kältepackung.
Mehr erfahrenElektrotherapie nutzt schwache elektrische Ströme, mit den Zielen, Schmerzen zu lindern, die Durchblutung zu fördern und die Muskelspannung zu beeinflussen.
Mehr erfahrenSchmerztherapie fasst Maßnahmen zusammen, die darauf zielen, Schmerzen zu lindern und den Umgang mit ihnen zu erleichtern.
Mehr erfahrenEin manuelles Verfahren mit sanftem Fingerdruck auf Reflexpunkte (Mikropressur) und Mobilisation von Wirbelgelenken.
Mehr erfahrenTermine vereinbaren wir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung zum ersten Termin mit.
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Unsere Anmeldung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00–13:00 Uhr für Sie besetzt und freut sich über Ihren Anruf.
| Montag | 08:00 – 19:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 19:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
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