Manuelle Therapie
Gezielte, impulslose Mobilisation von Gelenken und Weichteiltechniken bei Funktionsstörungen von Gelenken und Muskeln.
Mehr erfahrenPhysiotherapie in Erlangen
Bewegungstherapie mit aktiven und passiven Anteilen bei Erkrankungen, Verletzungen und Funktionsstörungen des Bewegungsapparats, der inneren Organe und des Nervensystems.
Behandlung auf ärztliche Verordnung.
Auf ärztliche Verordnung
Krankengymnastik gehört zur Physiotherapie und zur Bewegungstherapie. Nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) arbeitet sie mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken bei Erkrankungen, Verletzungen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, der inneren Organe und des Nervensystems. Ziel ist, die Funktionsfähigkeit im Alltag so weit wie möglich zu erhalten oder zu verbessern.

Am Anfang stehen ein Gespräch und eine körperliche Untersuchung. Daraus werden gemeinsam Behandlungsziele abgeleitet, die im Verlauf überprüft werden. In der Behandlung wechseln aktive Anteile ab, bei denen Sie Übungen selbst ausführen, auch mit Hilfsmitteln, und passive Anteile, bei denen die Therapeutin oder der Therapeut Sie bewegt. Nach Möglichkeit sollen Eigenübungen im Vordergrund stehen, die Sie zu Hause fortführen können.
Krankengymnastik kann zum Beispiel bei Beschwerden der Wirbelsäule, an Armen und Beinen, nach Operationen und Verletzungen, bei Erkrankungen des Nervensystems, bei Atemwegserkrankungen und bei lang anhaltenden Schmerzen verordnet werden. Ob sie für Sie passt, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern von Ihren Beschwerden, Ihren Alltagsanforderungen und Ihrem Umfeld.
Krankengymnastik wird ärztlich verordnet. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungsregeln.
| Verordnung | Ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) |
|---|---|
| Beginn der Behandlung | Innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung. Hat die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf vermerkt, innerhalb von 14 Kalendertagen. |
| Ablauf | Gespräch und körperliche Untersuchung, danach aktive und passive Anteile. Nach Möglichkeit stehen Eigenübungen für zu Hause im Vordergrund. |
| Zuzahlung | Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungsregeln. |
Gezielte, impulslose Mobilisation von Gelenken und Weichteiltechniken bei Funktionsstörungen von Gelenken und Muskeln.
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| Montag | 08:00 – 19:00 Uhr |
|---|---|
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| Mittwoch | 08:00 – 19:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
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